Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Konzert-Theater-Kontor Heinersdorff GmbH für den Erwerb von Eintrittskarten

1. Kontaktdaten, Geltungsbereich

 

1.1. Unsere Kontaktdaten sind:

Konzert Theater Kontor Heinersdorff GmbH
Alsterterrasse 10
D-20354 Hamburg
Service-Hotline: +49 211 13 53 70

 

Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

Herr Dr. Uwe Nolte
Dr. Nolte Datenschutzu & QM
Am Ziegelteich 44 b
D-22525 Hamburg
Telefon: +49 160 63 222 32
E-Mail: [email protected]
Homepage: datenschutz-qm.de

 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen, die von uns – entweder im eigenen Namen oder im Namen eines anderen Veranstalters – angeboten werden. Sie gelten sowohl für Einzelkarten als auch für Abonnements.

 

1.3. Sollten in den Vertrag weitere AGB einbezogen werden, insbesondere AGB eines anderen Veranstalters, so haben im Falle von Widersprüchen diese AGB Vorrang vor anderen AGB.

 

1.4. Neben diesen AGB gilt die am Veranstaltungsort einsehbare Hausordnung. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung.

2. Vertragspartner, Leistungen

 

2.1. Sofern wir Eintrittskarten nicht selbst als Veranstalter im eigenen Namen, sondern im Namen eines anderen Veranstalters verkaufen, handeln wir als dessen Vertreter. In diesem Fall werden die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden begründet, so dass eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Veranstaltungsvertrag (z.B. betreffend die Durchführung der Veranstaltung, Ausfall, Verlegung, etc.) nicht gegenüber uns, sondern gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Wir sind von dem Veranstalter mit der Durchführung und der Abwicklung des Verkaufs der Eintrittskarten beauftragt (Durchführung des Bestellvorgangs, Versendung von Eintrittskarten, Zahlungsabwicklung etc.). Vertragspartner bleibt der jeweilige Veranstalter. Für eine schnellere Abwicklung bei Fragen oder Problemen wird der Kunde gebeten, sich an uns als Ansprechpartner zu wenden.

 

2.2. Mit dem Veranstaltungsvertrag ist nur dann ein Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs verbunden, wenn dies in unserer Ticketbeschreibung bzw. im Bestellprozess angegeben ist. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Verkehrsunternehmen zustande; ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter auf Beförderung besteht daher nicht.

3. Bestellung, Vertragsschluss, Verlosung

 

3.1. Die Bestellung des Kunden in einer Vorverkaufsstelle, per Telefon oder im Online-Shop stellt das Angebot zum Abschluss des Veranstaltungsvertrages dar, das von uns im eigenen Namen oder im Namen eines anderen Veranstalters gemäß den nachfolgenden Regelungen angenommen wird.

 

3.2. Der Vertragsabschluss kommt bei einer Bestellung des Kunden in einer Vorverkaufsstelle durch Übergabe der Eintrittskarte zustande.

 

3.3. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung eines unserer Mitarbeiter am Telefon zustande.

 

3.4. Bei einer Bestellung im Online-Shop kommt der Vertragsschluss wie folgt zustande: Der Kunde wählt die Eintrittskarte, die er zu kaufen beabsichtigt, aus und legt sie in seinen Warenkorb. Nachdem der Kunde die Kenntnisnahme der AGB bestätigt, wird er über die Schaltfläche „Zur Kasse“ zur Eingabe seiner persönlichen Daten oder zum Login aufgefordert. Danach werden dem Kunden die verfügbaren Zahlungsarten und noch einmal der Warenkorbinhalt angezeigt. Nach Auswahl der Zahlungsart wird dem Kunden eine Zusammenfassung aller Bestelldaten angezeigt. Wenn der Kunde die Schaltfläche „jetzt kaufen“ angeklickt hat, löst er die Bestellung aus und gibt damit sein Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Annahmeerklärung des Veranstalters erfolgt per E-Mail.

 

Solange die Schaltfläche „jetzt kaufen“ nicht angeklickt wurde, können die Daten der Bestellung jederzeit geändert oder der Kauf abgebrochen werden. Zum Ändern der Bestelldaten kann entweder die Funktion „zurück“ des Browsers genutzt oder über die einzelnen Schaltflächen des Warenkorbsystems die gewünschte Seite des Bestellvorgangs aufgerufen werden, um dort Änderungen vorzunehmen.

 

Der konkrete Vertragstext der Bestellung wird nicht gespeichert. Vor dem Absenden der Bestellung besteht aber die Möglichkeit, sich die Vertragsdaten anzusehen, sie über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken und sich die Daten selbst zu speichern. Diese können zudem nach der Bestellung jederzeit im Kundenkonto eingesehen werden.

 

3.5. Werden Eintrittskarten z.B. aufgrund hoher Nachfrage verlost, so kommt ein Veranstaltungsvertrag nur dann zustande, wenn der Verlosungsteilnehmer für den Erwerb einer Eintrittskarte ausgelost wurde und danach ein Veranstaltungsvertrag mit ihm geschlossen wird. Die Einzelheiten zur Teilnahme und zum Ablauf einer Verlosung ergeben sich aus den jeweiligen Teilnahmebedingungen zu der Verlosung.

 

Die Teilnahme an der Verlosung ist für den Verlosungsteilnehmer unverbindlich; es werden von uns bzw. einem anderen Veranstalter auch keine Kosten für die Teilnahme an der Verlosung erhoben.

 

Bei der Verlosung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Alleine aus der Teilnahme an der Verlosung können keine Rechte hergeleitet werden.

 

Eine Teilnahme an der Verlosung ist nur für die angegebene Höchstmenge an Eintrittskarten zulässig. Teilnehmer, die diese Regelung umgehen – z.B. durch Angabe unterschiedlicher Namen – können von der Verlosung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die aus sonstigen Gründen von dem Erwerb von Eintrittskarten ausgeschlossen sind.

4. Preisbestandteile, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

 

4.1. Der von dem Kunden für die Eintrittskarten zu zahlende Betrag kann die auf den Eintrittskarten aufgedruckten Preise übersteigen, da beispielsweise die Vorverkaufsstellen ggf. gesonderte Vorverkaufsgebühren erheben. Soweit in unserem Online-Shop Bearbeitungs- und Versandkosten erhoben werden, sind diese jedoch vor Auslösung der Bestellung des Kunden im Warenkorb sichtbar, so dass jeweils der zu zahlende Gesamtpreis erkennbar ist. Alle Preise, die im Online-Shop angegeben sind, enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

 

4.2. Im Falle des Versands von Eintrittskarten erfolgt der Versand mit einfacher Post. Für den Versand wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben, die die Versandkosten beinhaltet und die im Laufe des Bestellprozesses vor Auslösung der Bestellung des Kunden ausgewiesen wird.

 

4.3. Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, die im Laufe des Bestellprozesses vor Auslösung der Bestellung des Kunden angegeben werden und die beispielsweise folgende Zahlungsarten umfassen können:

  • Barzahlung (nur in den Vorverkaufsstellen)
  • Vorkasse
  • Kreditkarte (Visa, MasterCard / EuroCard)
  • Sofort-Überweisung

 

4.4. Bei der Zahlungsart Vorkasse ist der Gesamtpreis bis zu dem von uns in der Rechnung genannten Datum auf das von uns genannte Konto zu überweisen. Die Versendung der bestellten Eintrittskarten erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Betrages.

 

4.5. Soweit als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. Sofort-Überweisung) ausgewählt wurde, wird der Kunde entweder auf die Bestellübersichtsseite oder die entsprechende Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Dort ist dann die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der persönlichen Daten vorzunehmen.

 

4.6. Wir bzw. der Veranstalter behalten uns vor, die Nutzung der oben genannten Zahlungsarten individuell auf die Nutzung einer oder nur bestimmter Zahlungsarten zu beschränken.

5. Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt, Rückbelastung

 

5.1. Der Kaufpreis wird mit dem Vertragsschluss sofort fällig, soweit von uns bzw. dem Veranstalter nichts anderes mitgeteilt wird (z.B. bei der Zahlungsart Vorkasse).

 

5.2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Veranstalters.

 

5.3. Sollte im Falle der Zahlung per Kreditkarte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren Dritter wie z.B. der beteiligten Banken, verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Veranstalters wegen Verzuges oder Nichtleistung des Kunden bleiben hiervon unberührt. Zur Vermeidung der mit der Rücklastschrift verbundenen Kosten wird der Kunde gebeten, im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation der Abbuchung nicht zu widersprechen, sondern sich mit uns über die Rückabwicklung der Zahlung abzustimmen.

6. Lieferung, Gefahrtragung

 

6.1. Die Eintrittskarten werden dem Kunden entweder unmittelbar vor Ort ausgehändigt, auf dessen Wunsch übersandt oder sind als digitales Ticket verfügbar (z.B. Handy-Ticket oder per E- Mail versandtes Ticket zum Ausdrucken). Ein Versand von Tickets per Post ist nur bis spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Enthält das Ticket einen Barcode, so berechtigt nur seine erstmalige Verwendung zum Eintritt, unabhängig davon, ob er auf einem Originalticket oder in Form eines digitalen Tickets vorgezeigt wird. Es ist Sache des Kunden, seinen Webshop-Account, seinen Ticket-Ausdruck bzw. sein digitales Ticket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Enthält das Ticket keinen Barcode, so gilt ebenfalls, dass nur der erste dem Einlasspersonal vorgelegte Ausdruck zum Eintritt berechtigt. Kopien oder Nachdrucke dieser Eintrittskarte erfolgen auf eigene Gefahr.

 

6.2. Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Eintrittskarten von dem Veranstalter bzw. von uns als dessen Vertreter an das Versandunternehmen übergeben wurden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch uns.

 

6.3. Werden Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden in einer Vorverkaufsstelle oder an der Abendkasse hinterlegt, so kann der Kunde die Eintrittskarten dort nur innerhalb der Öffnungszeiten abholen.

7. Höchstbestellmenge, Vertragsstrafe

 

7.1. Jeder Kunde darf – unabhängig von der Zahl der Bestellvorgänge – höchstens die als Höchstmenge ausgewiesene Anzahl an Eintrittskarten bestellen. Eine Umgehung dieses Verbots, z.B. durch die Angabe unterschiedlicher Namen, ist untersagt.

 

7.2. Der Veranstalter ist bei einem Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt, von den von dem Kunden für diese Veranstaltung über die Höchstmenge hinaus geschlossenen Veranstaltungsverträgen (z.B. durch Sperrung der Eintrittskarten) zurückzutreten, wobei der Veranstalter bei gleichzeitig geschlossenen Verträgen die Wahl hat, von welchen Verträgen er zurücktritt. Der Kunde ist zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter verpflichtet, deren Höhe von dem Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, die jedoch den fünffachen Wert der von dem Rücktritt erfassten Eintrittskarten nicht überschreiten darf. Sofern dem Kunden aufgrund des Rücktritts ein Rückerstattungsanspruch zusteht, kann der Veranstalter diesen mit der Vertragsstrafe verrechnen. Etwaige andere Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, angerechnet werden.

8. Zusätzliche Regelungen für Abonnements

 

8.1. Ein Abonnement gilt für die gebuchte Reihe in der gebuchten Konzertsaison. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern es nicht von dem Kunden oder dem Veranstalter zum Ende der gebuchten (bzw. verlängerten) Saison in Textform gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ergibt sich jeweils aus der Abonnement-Beschreibung.

 

8.2. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen in Ziffern 9.6 und 9.10 (unerlaubte Weitergabe und Nichtnennung des Empfängers) und Ziffer 10.1 (Erwerb unter falschem oder fremdem Namen) ist der Veranstalter berechtigt, das Abonnement außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

 

8.3. Ist der Kunde an dem Besuch einer Veranstaltung aus seiner Abonnementreihe verhindert, so kann ihm der Veranstalter, wenn der Kunde auf sein Besuchsrecht verzichtet, einen Gutschein als Ersatz anbieten. Ein Anspruch des Kunden auf einen solchen Tausch besteht nicht. Der Gutschein kann in Absprache mit dem Veranstalter und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gegen eine Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung während derselben Konzertsaison eingelöst werden. Ist die gewählte Eintrittskarte teurer als der auf die nicht besuchte Veranstaltung anteilig entfallende Abonnementpreis, so hat der Kunde die Differenz nachzuzahlen.

 

8.4. Fällt eine Veranstaltung aus einer Abonnementreihe aus, so kann der Veranstalter dem Kunden entweder den auf die ausgefallene Veranstaltung anteilig entfallenden Abonnementpreis erstatten oder dem Kunden einen Gutschein als Ersatz anbieten. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die Regelungen unter Ziffer 8.3, Satz 3 und 4.

9. Berechtigung zum Veranstaltungsbesuch, Eintritt in den Veranstaltungsvertrag, Namenseintragung auf dem Ticket, Weiterverkaufs- und Weitergabeverbote, Folgen von Verstößen, Vertragsstrafe

 

9.1. Der Veranstalter hat ein Interesse daran, den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und die Gefahr von Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen zu verhindern. Aus diesem Grund gelten für die Nutzung und die Weitergabe von Eintrittskarten die nachfolgenden Regelungen.

 

9.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf Grundlage des Veranstaltungsvertrages, den der Besucher mit dem Veranstalter geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von Ziffer 9.4 eingetreten ist. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass der Besucher das auf der Vorderseite mit seinem Namen versehene Ticket vorlegt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Veranstaltungsvertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf der freien Fläche der Vorderseite einzutragen ohne dass der Barcode des Tickets überschrieben wird.

 

9.3. Der Nachweis, dass der Besucher Vertragspartner des Veranstalters ist und damit auch das Besuchsrecht erworben hat, wird durch Vorlage des Tickets sowie – auf Verlangen des Veranstalters – eines Lichtbildausweises geführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem Ticketinhaber den Zutritt, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht Vertragspartner ist bzw. ihm kein Besuchsrecht zusteht. Je Besuchsrecht ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

 

9.4. Der Besteller kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Vertragsübernahme). Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziffer 9.5 enthaltenen Einschränkungen vorab erteilt wird. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag, insbesondere des Besuchsrechts, ist ausgeschlossen, wenn der Dritte nicht gleichzeitig in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag mit Zustimmung des Veranstalters eintritt. Sofern ein Vertragspartner des Veranstalters in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Veranstaltungsvertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte im Wege der Vertragsübernahme überträgt, kommen hierdurch jeweils gesonderte Veranstaltungsverträge mit den eintretenden Personen zustande.

 

9.5. Um den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und die Gefahr von Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltungen zu verhindern, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gemäß Ziffer 9.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:

  • Bei der Veräußerung von Eintrittskarten selbst oder durch Dritte, wenn der Wiederverkaufspreis das für die jeweilige Eintrittskarte von dem Kunden gezahlte Entgelt inklusive etwaiger Gebühren wie Vorverkaufs-, Bearbeitungs- und Servicegebühren und Versandkosten zuzüglich einer Pauschale von 5,00 EUR um mehr als 10 % übersteigt; dies gilt ins- besondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
  • Bei der Veräußerung von Eintrittskarten im Rahmen von Auktionen (insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte;
  • Bei der Veräußerung von Eintrittskarten über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen selbst oder durch Dritte;
  • Bei der gewerblichen oder kommerziellen Veräußerung von Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters;
  • Bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines Hospitality- oder Reisepakets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters;
  • Bei der vorsätzlichen Weitergabe von Eintrittskarten an Personen, die in den Veranstaltungsräumen Hausverbot haben.

 

9.6. Die Weiterveräußerung und die Weitergabe von Eintrittskarten unter Verstoß gegen die Ziffer 9.5 sind untersagt. Gleiches gilt für das Anbieten von Eintrittskarten, wenn die dem Angebot entsprechende Weiterveräußerung oder Weitergabe gegen die Ziffer 9.5 verstoßen würde.

 

9.7. Für jeden Verstoß gegen das in Ziffer 9.6 genannte Verbot ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter verpflichtet, deren Höhe von dem Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, die jedoch höchstens 2.500,00 EUR pro Verstoß betragen darf. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der rechtswidrig angebotenen oder weiterveräußerten bzw. weitergegebenen Eintrittskarten. Etwaige andere Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, angerechnet werden.

 

9.8. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 9.6 ist der Veranstalter neben dem Verlangen einer Vertragsstrafe und ggf. von Schadensersatz berechtigt, von dem Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und/oder die Eintrittskarte zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern. Sofern dem Kunden aufgrund des Rücktritts oder der Sperrung ein Rückerstattungsanspruch zusteht, kann der Veranstalter diesen mit der Vertragsstrafe verrechnen.

 

9.9. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß 9.6 ist der Veranstalter unbeschadet seiner Vertragsfreiheit berechtigt, den Kunden für die Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

 

9.10. Im Falle der Weiterveräußerung bzw. Weitergabe einer Eintrittskarte ist der Kunde auf Verlangen des Veranstalters verpflichtet, diesem binnen 14 Tagen den Namen und die Anschrift des Empfängers der Eintrittskarte mitzuteilen.

 

9.11. Kommt der Kunde seiner Pflicht gemäß Ziffer 9.10 nicht fristgemäß nach und ist dem Veranstalter aus diesem Grund im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot gemäß Ziffer 9.6 durch den Empfänger oder einen weiteren Übernehmer die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertragspartner eine Vertragsstrafe zu verlangen. Deren Höhe ist in entsprechender Anwendung von Ziffer 9.7 und unter angemessener Berücksichtigung etwaiger anderer Vertragsstrafen zu bestimmen und kann im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden

 

9.12. Handeln wir im Namen eines anderen Veranstalters, so sind wir aufgrund unserer Stellung als Vertreter des Veranstalters insbesondere berechtigt, die in dieser Ziffer 9. geregelten Rechte des Veranstalters für diesen und in dessen Namen auszuüben.

 

9.13. Die Ziffern 9.1 - 9.12 beziehen sich auch auf Abonnementausweise und deren Weitergabe für einzelne oder mehrere Veranstaltungen. Bei einer berechtigten Weitergabe tritt der Übernehmer nach Ziffer 9.4 für die Veranstaltungen, für die ihm der Abonnementausweis überlassen wird, in den Abonnementvertrag ein. Die Weitergabe erfolgt wie bei einer Einzelkarte, d.h. der eingetragene Name des Berechtigten ist zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden wird auf der freien Fläche der Vorderseite eingetragen ohne dass der Barcode des Abonnementausweises überschrieben wird. Der zulässige Aufschlag für Abonnementausweise bei einer berechtigten Weitergabe im Rahmen einer Vertragsübernahme durch einen Dritten nach Ziffer 9.5, 1. Punkt berechnet sich anhand des Gesamtpreises des Abonnements dividiert durch die Anzahl der von dem Abonnement umfassten Veranstaltungen, jeweils bezogen auf die betreffende Saison.

10. Erwerb unter fremdem Namen oder durch Beauftragte, Vertragsstrafe

 

10.1. Der Erwerb von Eintrittskarten unter falschem oder fremdem Namen, insbesondere durch Betreiber von Internet-Ticketplattformen, ist untersagt.

 

10.2. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn entgegen dem Verbot aus Ziffer 10.1. eine Eintrittskarte erworben wird und der Vertrag mangels Kenntnis des Veranstalters von dem Verstoß zunächst geschlossen wurde.

 

10.3. Der Erwerber der Eintrittskarte ist zudem verpflichtet, für jeden Verstoß gegen das Verbot aus Ziffer 10.1. eine Vertragsstrafe an den Veranstalter zu zahlen, deren Höhe von dem Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann, die jedoch höchstens 2.500,00 EUR pro Verstoß betragen darf. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der unter fremdem Namen erworbenen Eintrittskarten.

 

10.4. Sofern dem Kunden aufgrund des Rücktritts gemäß Ziffer 10.2. ein Rückerstattungsanspruch zusteht, kann der Veranstalter diesen mit der Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10.3. verrechnen. Etwaige andere Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, wobei die Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, angerechnet werden.

 

10.5. Handeln wir im Namen eines anderen Veranstalters, so sind wir aufgrund unserer Stellung als Vertreter des Veranstalters insbesondere berechtigt, die in den Ziffern 10.1. bis 10.4. geregelten Rechte des Veranstalters für diesen und in dessen Namen auszuüben.

11. Ermäßigungen, Prüfung der Angaben

 

11.1. Der Besuch einer Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn die jeweilige Ermäßigungsberechtigung am Veranstaltungstag noch besteht. Der Berechtigungsnachweis ist beim Einlass auf Verlangen gegenüber dem Einlasspersonal zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, besteht ein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung nur, wenn der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis entrichtet wird. Die Kombination von Ermäßigungen (z.B. Studierendenrabatt und Ermäßigung für Menschen mit Behinderung) ist ausgeschlossen.

 

11.2. Liegt die Ermäßigungsberechtigung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vor, wird diese aber zu einem späteren Zeitpunkt erworben, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung oder Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt, wenn ein Veranstalter zu einem späteren Zeitpunkt noch Ermäßigungsberechtigungen einführt und anbietet.

 

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Eintrittskarten nach Erhalt unverzüglich auf ihre Korrektheit hinsichtlich Anzahl, Datum und Ort der Veranstaltung, Uhrzeit, Ermäßigung etc. zu prüfen und etwaige Reklamationen unverzüglich geltend zu machen. Wird eine Eintrittskarte in einer Vorverkaufsstelle erworben, ist diese sofort vor Ort zu überprüfen. Gleiches gilt für die an den Kunden gesandte Bestätigungs-E-Mail, die nach Erhalt ebenfalls unverzüglich auf Korrektheit der Daten überprüft werden muss. Reklamationen bei nicht vor Ort erworbenen Eintrittskarten können telefonisch über unsere Hotline oder per E-Mail erfolgen. Die Telefonnummer unserer Hotline und unsere E-Mail-Adresse sind in Ziffer 1.1. angegeben.

12. Ausfall, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen

 

12.1. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen), weil die staatlichen Sicherheitsbehörden wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht oder dies aus Pietätsgründen angezeigt ist, abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall erhält der Kunde den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Veranstalter den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung bleiben unberührt.

 

12.2. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und/oder eine Programmänderung vorzunehmen oder die Veranstaltung wegen eines unter Ziffer 12.1. genannten Grundes nach billigem Ermessen an einen anderen Ort oder auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.

 

12.3. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, dem Kunden auch nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen einen anderen Platz für die betreffende Veranstaltung zuzuweisen, wenn der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz nicht zur Verfügung steht (z.B. wegen Defekts) und dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Veranstalters zur Platzänderung bleiben unberührt.

13. Haftungsregelungen

 

13.1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die nicht auf einer schuldhaften (also vorsätzlichen oder fahrlässigen) Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird ausgeschlossen.

 

13.2. Für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Schäden allerdings auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen (also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), haftet der Veranstalter für jedes Verschulden, allerdings im Falle der leichten Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

13.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, das die Haftung eines Herstellers für Produkte regelt, bleibt von den Ziffern 13.1. und 13.2. unberührt.

 

13.4. Die Regelungen gemäß Ziffern 13.1. bis 13.3 gelten entsprechend für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters. Sie gelten auch entsprechend für unsere Haftung und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

13.5. Die Darlegungs- und Beweislast bleibt von dieser Ziffer 13. unberührt.

14. Rollstuhlfahrer

 

Für Rollstuhlfahrer stehen Plätze zur Verfügung. Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur, wenn vor dem Kauf einer Eintrittskarte ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde und der Veranstalter bzw. wir als dessen Vertreter bestätigt hat bzw. haben, dass ein solcher Platz zur Verfügung steht.

15. Widerruf

 

Der Kunde kann seine auf Vertragsabschluss gerichtete Erklärung nicht widerrufen, da gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht. Die Eintrittskarten sind daher von der Rückgabe ausgeschlossen.

16. Datenschutz

 

16.1. Kontaktdaten: Wir sind datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Unsere Anschrift und Kontaktdaten sowie die Anschrift und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten einschließlich dessen E-Mail-Adresse sind in Ziffer 1.1. angegeben.

 

16.2. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Soweit der Erwerb einer Eintrittskarte bzw. eines Abonnements voraussetzt, dass der Kunde personenbezogene Daten (nachfolgend: „Daten“) übermittelt, werden diese Daten zum Zwecke von Vertragsabschluss und -erfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzuges) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO verarbeitet. Die Daten werden darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters verarbeitet (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei – nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – in der Vermeidung eines Forderungsausfalls des Veranstalters oder Dritter sowie in der Übermittlung von Produktinformationen an den Kunden.

 

16.3. Datenkategorien: Es werden nachfolgende Kategorien von Daten verarbeitet: Stammdaten (wie zum Beispiel Name und Adresse), Kommunikationsdaten, Vertrags- und Bestelldaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen.

 

16.4. Drittempfänger: Daten werden zur Vertragserfüllung auch mit Dritten (z.B. Veranstaltern, Dienstleistungsunternehmen) ausgetauscht. Daten dürfen ferner – auch vor Vertragsschluss – unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien – beispielsweise die SCHUFA – zur Vermeidung von Forderungsausfällen des Veranstalters oder Dritter übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Veranstalters, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu können. Eine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, wenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Kunde kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen der Ziffern 9.6 und 9.10 (unerlaubte Weitergabe und Nichtnennung des Empfängers) und Ziffer 10.1 (Erwerb unter falschem oder fremdem Namen) können die Daten auch an Dritte weitergegeben werden, die die Daten zur rechtlichen Verfolgung von gleichartigen Verstößen benötigen, beispielsweise eine Wettbewerbszentrale.

 

16.5. Produktinformationen: Daten werden auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) genutzt, um dem Kunden auf postalischem oder – unter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG – elektronischem Wege Informationen über sonstige Leistungen des Veranstalters zukommen zu lassen.

 

16.6. Datenspeicherungsdauer: Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht, insbesondere, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist.

 

16.7. Widerspruchsrechte des Kunden: Der Kunde kann der Datenverarbeitung zu dem in Ziffer 16.5 genannten Zweck jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprechen. Dem Kunden steht unabhängig davon ein Widerrufsrecht nach Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu.

 

16.8. Sonstige Rechte des Kunden: Dem Kunden stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere der DSGVO) folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich der Kunde bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Frau Helga Block, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 02 11/384 24-0, Telefax: 02 11/384 24-10, E-Mail: [email protected], Homepage: http://www.ldi.nrw.de

17. Streitbeilegung

 

Die EU stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Onlineplattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher zur Verfügung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten Sie Klärungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

18. Rechtswahl, Vereinbarung über die internationale und örtliche Zuständigkeit

 

18.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

18.2. Die deutschen Gerichte sind für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag international ausschließlich zuständig, wenn der Kunde den Vertrag zu einem Zweck geschlossen hat, der seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann oder wenn der Kunde bei Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

 

18.3. Sind die deutschen Gerichte international zuständig und war der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufmann, so sind örtlich ausschließlich zuständig die Gerichte, in deren Bezirk wir unseren Sitz haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

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